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VGH Bayern, 17.11.1994 - 2 N 93.72 |
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.11.1994 - 2 N 93.72
- BVerwG, 10.03.1995 - 4 NB 9.95
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, muss die für den Bebauungsplan als gemeindliche Satzung vorgeschriebene Ausfertigung zwischen dem Satzungsbeschluss und der Bekanntmachung, d. h. dem Bekanntmachungsakt als Schlusspunkt des Rechtssetzungsvorgangs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129/98 - BayVGH, Urteil vom 03.09.2002 - 1 B 00.817 - a. A.: BayVGH vom 17.11.1994 - 2 N 93.72 -), liegen. - VGH Bayern, 28.09.2000 - 1 ZB 00.2488
Entstehen und Wegfall von Berufungszulassungsgründen; Maßgebliche Sach- und …
Der Beklagte rügt außerdem eine Abweichung zu den Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar 1994 Az. 2 N 93.72 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1989 UPR 1989, 387 , vom 25. Februar 1997 UPR 1997, 323 , vom 7. April 1997 UPR 1997, 336 und vom 10. November 1998 NVwZ 1999, 420. - VGH Bayern, 11.12.1995 - 2 CS 95.2810 Außerhalb entsprechender Festsetzungen eines Bebauungsplans ist die Freihaltung der Aussicht nur ausnahmsweise dann schützenswert, wenn es sich nach den örtlichen Verhältnissen um eine besonders wertvolle, den Grundstückswert erheblich mitbestimmende Aussicht handelt, eine wesentliche Beeinträchtigung dieser Aussicht droht und nach der örtlichen Siedlungsstruktur und den Grundstücksverhältnissen den Vorderliegern in Bezug auf den Gegenstand der Aussicht Rücksichtnahme auf die Interessen der Hinterlieger zuzumuten ist (BayVGH v. 17.11.1994 Az. 2 N 93.72, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 10.3.1995 Az. 4 NB 9.95).